
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
AGB - Stand 01.2025
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Sigrid Frühstük, BSc,
Telefonnummer: +43 650 351 86 34
Email: sigrid.fruehstuek@gmail.com
Praxisadresse Feldkirchen:
Lindenweg 11
9560 Feldkirchen
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Überweisungsschein) erforderlich. Diese sollte folgende Angaben enthalten:
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Ihre persönlichen Daten
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Eine medizinische Diagnose
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Eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung
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Eine genaue Angabe der Anzahl der Therapieeinheiten und deren Dauer in Minuten sowie den Vermerk „Hausbesuch“
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​Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers
Bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbstständigen, ist ab der 2. Sitzung einer logopädischen Behandlungsserie eine Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich. Die Bewilligung muss von Ihnen vor der Fortsetzung der Therapie eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die Kosten von der SVS übernommen werden. Mit der Bewilligung bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgreicher Durchführung der Therapie.
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Im Rahmen der logopädischen Erstsitzung wird ein individuelles Behandlungskonzept erstellt, das im Behandlungsbericht festgehalten wird. Dieser Behandlungsbericht muss zusammen mit der ärztlichen Verordnung zur Bewilligung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Der Bericht dient als wertvolle Grundlage für die Entscheidung über die beantragten Behandlungen und unterstützt den Bewilligungsprozess.
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Sie reichen Ihre ärztliche Verordnung zusammen mit dem logopädischen Bericht bei Ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Bewilligung ein. Die Bewilligung ist nicht Voraussetzung für den Therapiebeginn und beeinflusst nicht Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Logopädin. Hinweise der Logopädin zur voraussichtlichen Bewilligung durch die Krankenkasse sind unverbindlich, und die Therapiekosten sind in jedem Fall direkt zu begleichen.
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Befunde
Für eine fachgerechte Behandlung ist eine umfassende Begutachtung notwendig. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen zur Unterstützung mitbringen, insbesondere Befunde, Verordnungen oder Überweisungen von Fachärzt_innen oder Krankenhäusern.
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Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten pro Zeiteinheit werden Ihnen vor Therapiebeginn bekannt gegeben. Als Wahltherapeutin rechnet Ihre Logopädin nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Sie begleichen die Kosten direkt mit Ihrer Logopädin und können die Rechnung anschließend bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen, um einen Teil der tarifmäßigen Kosten refundiert zu bekommen.
Dafür benötigen Sie
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den Original-Überweisungsschein
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die chefärztliche Bewilligung (sollten Sie SVS-LW oder SVS-GW versichert sein)
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die Original-Honorarnote Ihrer Logopädin
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Ihre Zahlungsbestätigung.
Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für Ihre logopädische Behandlung müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenversicherung klären. Dies gilt auch, sollten Sie über eine private Versicherung verfügen. Für Sie wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld informieren, welche Leistungen von Ihrer Kasse bzw. der Privatversicherung anerkannt werden und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt. Da die Entscheidung über die Kostenübernahme ausschließlich beim jeweiligen Krankenversicherungsträger liegt, kann Ihre Logopädin keine verbindlichen Auskünfte über das genaue Ausmaß der Kostenübernahme geben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Krankenkasse und/oder privaten Versicherung Kontakt aufzunehmen, um mögliche Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme zu klären.
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Honorarnoten
Je nach Absprache erhalten Sie in der Regel nach Abschluss eines Therapieblocks (üblicherweise nach 10 Therapieeinheiten) die Honorarnote für die bereits durchgeführten Therapieeinheiten Ihrer Logopädin. Diese Honorarnote ist mit einem Original versehen. Der angegebene Betrag ist, wie auf der Honorarnote vermerkt, innerhalb einer Woche nach Erhalt auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Logopädin vor, angemessene Mahngebühren zu erheben. Für die erste Mahnung fällt eine Gebühr von 10 Euro an. Zudem behält sich die Logopädin das Recht vor, bei nicht eingehaltenen Zahlungsfristen die Therapie vorzeitig zu beenden und den Therapieplatz gegebenenfalls anderen PatientInnen anzubieten.
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Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
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die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung inklusive des Original-Überweisungsscheins (keine Kopie).
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die von Ihrer Logopädin ausgestellte Original-Honorarnote.
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die Zahlungsbestätigung
Ihre Logopädin informiert Sie gerne über die voraussichtliche Höhe des Betrags, den Ihre Krankenkasse möglicherweise rückerstatten wird. Diese Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme liegt ausschließlich bei der zuständigen Krankenkasse.
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Bitte beachten Sie, dass Therapiematerial und Kopien nicht zu den Kassenleistungen zählen und daher gegebenenfalls direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Ein Kostenersatz durch Ihre Krankenkasse ist hierfür nicht vorgesehen.
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Ablauf der Therapie?
Die logopädische Behandlung erfolgt im Einzelsetting und werden ausschließlich als Hausbesuch angeboten. In diesem Fall fällt zu dem allgemeinen Tarif der Therapieeinheit ein Kostenzusatz von 30,00 € pro Therapieeinheit an. Eine teilweise Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist möglich, sofern eine Bewilligung für „Hausbesuche“ vorliegt. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.
Die Leistungen der Logopädin umfassen alle unmittelbar für Sie erbrachten Maßnahmen, insbesondere:
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persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
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administrative Tätigkeiten
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erforderliche Vor- und Nachbereitungen, wie die Erstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
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Dokumentation
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Erstellung individueller Befunde zur Vorlage bei verschiedenen Stellen (wobei dies unter Umständen keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers darstellt).
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Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Ihre Logopädin unterstützt Sie auf Ihrem individuellen Weg und bietet fachkundige Hilfe an. Im Rahmen der Begutachtung werden die Behandlungsziele und -maßnahmen gemeinsam festgelegt. Für den Therapieerfolg ist es entscheidend, dass Sie umfassende Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, insbesondere zu aktuellen Beschwerden sowie zu bisherigen Untersuchungen und Behandlungen, bereitstellen. Ihre Logopädin wird Sie dabei durch gezielte Fragen unterstützen.
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Um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, ist Ihre Mitarbeit unerlässlich. Dies kann bedeuten, dass Sie zu Hause Übungen wiederholen oder die Zusammenarbeit mit anderen behandelnden Therapeuten oder Bezugspersonen ermöglichen. Besonders bei der Therapie von Kindern ist die Unterstützung der Eltern von großer Bedeutung, da Kinder häufig nicht in der Lage sind, Übungen eigenständig und gewissenhaft durchzuführen. Bitte führen Sie die Übungen gemeinsam mit Ihrem Kind durch, um den Erfolg der logopädischen Therapie zu fördern.
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Dokumentation:
Die Logopädin ist gesetzlich verpflichtet, die therapeutischen Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Dokumentation bleibt im Eigentum der Logopädin und verbleibt nach Abschluss der Behandlung bei ihr. Auf Wunsch hat die Patientin/der Patient die Möglichkeit, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.
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​​Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin
Gesetz: Die Behandlung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992 in der jeweils aktuellen Fassung.
Wissenschaft: Die Logopädin orientiert sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin anvertrauen, unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben. Sollte eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen sinnvoll oder notwendig sein, wird Ihre Logopädin dies mit Ihnen im Voraus besprechen und bei Bedarf eine schriftliche Einverständniserklärung zur Unterzeichnung vorlegen.
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Interdisziplinärer Austausch
Um eine qualitativ hochwertige logopädische Therapie sicherzustellen und im besten Interesse der Patientin/des Patienten oder des Kindes handeln zu können, ist in bestimmten Fällen ein Austausch mit anderen therapeutischen Fachdisziplinen, Schulen oder Angehörigen erforderlich. Dieser Austausch kann auch persönliche Informationen betreffen, die die Patientin/den Patienten betreffen (z. B. Therapieschwerpunkte und -fortschritte). Falls Sie einen solchen Austausch wünschen, bitte ich Sie, die entsprechenden Daten anzugeben.
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​Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, so werden Sie gebeten, dies unverzüglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin (1 Werktag) – telefonisch Ihrer Logopädin unter +43 650 351 86 34 mitzuteilen. Sollte Ihre Logopädin nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Sprachnachricht auf der Mobilbox oder senden Sie eine SMS/WhatsApp mit Ihrem Namen und dem vorgesehenen Termin. Absagen über E-Mail oder andere Medien wie Facebook sind nicht zulässig.
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Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitiger oder nicht telefonischer Absage die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen ist, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (zum aktuellen Tarif) können nicht bei Ihrem Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
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Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet, sobald das Therapieziel erreicht ist oder die Störung so weit behoben wurde, dass die Teilhabe am Sozial- oder Berufsleben wiederhergestellt ist. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Üblicherweise erfolgt das Ende der Behandlung im beidseitigen Einvernehmen zwischen Patient und Therapeut. Sollte die Behandlung nicht den gewünschten oder vereinbarten Erfolg bringen oder eine andere medizinisch-therapeutische Maßnahme erforderlich sein, kann die Therapie vorzeitig abgebrochen werden. Dasselbe gilt, wenn für Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist oder Sie vereinbarte Zahlungsfristen nicht einhalten.​
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​Tarife Stand 2025
Die Therapiezeit versteht sich direkt mit der/dem Patient_in und inkludiert Diagnostik/Therapie, Beratung, Besprechung der häuslichen Übungen (gemeinsam mit den Angehörigen/Eltern, falls erforderlich bzw. gewünscht).
Diagnostik (60 Min) € 90,00
T1 (30 Min) € 55,00
T2 (45 Min) € 70,00
T3 (60 Min) € 90,00
T5 (Hausbesuch) € 30,00
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Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in meiner Praxis
Da ich im medizinisch-therapeutischen Bereich einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht unterliege, werden zu Beginn Ihre Kontaktdaten bzw. sensible Gesundheitsdaten erfasst. Diese Daten werden von mir selbstverständlich streng vertraulich behandelt und in digitaler Form abgelegt (Honorarnoten und Befunde z.T. auch in Hardcopy). Eine zusätzliche Speicherung der digitalen Daten erfolgt auf einem weiteren, räumlich getrennten, externen Speichermedium. Meine Honorarnoten, auf denen Ihre Personen- und Versicherungsdaten ersichtlich sind, werden der Steuerberatung Mag. Gailer Sieglinde, St. Ruprechterstraße 32, 9560 Feldkirchen in Kärnten zur Abwicklung der Steuerberatung weitergegeben. Sensible Gesundheitsdaten sind hier ausgenommen. Bitte beachten Sie dazu die Datenschutzrichtlinien.
Kontakt
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+43 650 351 86 34
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