
Ihr Weg zu mir:
fachärztliche Überweisung
​​​Logopädische Therapie erfolgt ausschließlich nach (fach)ärztlicher (durch Fach- oder Hausärzt:in) bzw. zahnmedizinischer Zuweisung. Bitte bringen Sie zum logopädischen Erstgespräch einen Überweisungsschein mit. Bitte beachten Sie, dass der Überweisungsschein am Tag Ihres logopädischen Erstgesprächs höchstens 28 Tage zuvor ausgestellt worden sein darf.
Termin
vereinbaren
chefärztliche Bewilligung
Termine können Sie mit mir telefonisch (+43 650 351 86 34) oder per email (sigrid.fruehstuek@gmail.com) vereinbaren.
Aktuell gilt bei der ÖGK und BVAEB keine chefärztliche Bewilligungspflicht für logopädische Therapien.Für Versicherte der SVS ist ab dem 2. Termin die Bewilligung durch den chefärztlichen Dienst der SVS notwendig, damit Sie einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung bei Wahltherapeut:innen liegt bei 80% des Vertragstarifs.
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Kosten-rückerstattung
Nach Ende des Therapieblockes übermitteln Sie ihrer Krankenkasse
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Überweisungsschein
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Honorarnote
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​Einzahlungsbestätigung
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Tarifdetails: ÖGK BVA SVS
Absagen und Ausfallshonorar
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige telefonische Absage (+43 650 351 86 34) bis spätestens 24 Stunden vor Beginn Ihrer Therapieeinheit. Sollten Sie den Termin ohne vorherige Bekanntgabe nicht einhalten bzw. unabhängig von der Frist zu spät abgesagt, muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden von Ihrer jeweiligen Krankenkasse nicht rückerstattet.